Schneider Hörberatung Bern

Finanzierung Hörgeräte: Härtefall-Regelung

Finanzierung Hörgeräte: Härtefall-Regelung

Genieren Sie sich nicht. Fragen Sie uns, ob für die Finanzierung Ihrer Hörgeräte die Härtefallklausel in Frage kommt.

Wussten Sie schon? Damit Menschen mit Schwerhörigkeit beruflich ausreichend integriert bleiben, übernimmt die IV im Rahmen der so genannten «Härtefallregelung» unter bestimmten Voraussetzungen Mehrleistungen an eine Hörversorgung. Wer kann von der Härtefallregelung profitieren? Welche audiologischen Kriterien sind Voraussetzung? Wie stelle ich einen Antrag für die Mehrleistungen? Diese und weitere Fragen beantwortet die Pro Audito Broschüre „Der Härtefall“, die jetzt in aktualisierter Auflage vorliegt.

Inhaltlich überarbeitet und im neuen Design – so kommt die Pro Audito Broschüre „Der Härtefall“ daher.  Wichtig zu wissen: Der Begriff Härtefall bezieht sich nicht auf die persönlichen, finanziellen Verhältnisse und auch nicht auf einen besonders hohen Hörverlust. Die Härtefallregelung kommt dann zur Anwendung, «wenn der Versorgungsaufwand und die daraus resultierenden Kosten eine durchschnittliche, einfache und zweckmässige Hörgeräteversorgung in unzumutbarer Weise übersteigen». Das bedeutet nicht, dass Luxus-Hörgeräte finanziert werden. Vielmehr ist gemeint, dass Mehrkosten für Hörgeräte und Akustikeraufwand übernommen werden können, wenn das die berufliche Integration ermöglicht.

Möchten Sie mehr wissen und herausfinden, ob Sie vielleicht selbst einen Härtefall-Antrag stellen können?

    Wir beraten Sie gerne in Sachen „Härtefall“.