Schneider Hörberatung Bern

Informationen zum Thema Hören

Informationen zum Thema Hören

Ombudsmann für Hörprobleme

Wenden Sie sich an die Ombudsstelle, wenn unüberbrückbare Differenzen mit Ihrem Akustiker oder dem Kostenträger bestehen:

Ombudsstelle Hörprobleme,
Herr Rechtsanwalt Michael Manser,
Oberer Graben 26, 9000 St. Gallen.
Tel 071 222 40 40, Fax 071 222 24 69
Mail an:  info@ombudsstelle-hoerprobleme.ch

Informations-Zentrum für gutes Hören

Das Informationszentrum für gutes Hören ist eine neutrale Informations- und Beratungsstelle für Fragen der Schwerhörigkeit, der Gehör-Rehabilitation und der Prävention von Hörschäden.

AKUSTIKA
Zugerstr. 79, 6314 Unterägeri ZG, Tel.: 041 750 90 01

www.akustika.ch

Berufs-Lehre Hörgeräte-Akustiker (BP)

Der Beruf des Hörgeräte-Akustikers, der eine Zweitausbildung ist, setzt hohes Einfühlungsvermögen, technisches Verständnis und handwerkliches Geschick voraus.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Hörgeräte-Akustikers gehören die Betreuung der Menschen, das Ermitteln des Hörverlustes sowie das Auswählen, Anpassen und Instandsetzen von Hörgeräten und Zubehör.

Während der dreijährigen Ausbildung im Betrieb lernen die Hörgeräte-Akustiker/innen das Handwerk. Theoretische Grundlagen werden über zentrale Akademien vermittelt. Den Abschluss der Ausbildung bildet die Prüfung zum Hörgeräte-Akustiker mit Eidgenössischen Fachausweis.

Ausführliche Informationen unter:

Akustika Berufsprüfung

Versicherungen & Ämter

Anmelde-Formalitäten

Damit die Versicherung ein Kostengesuch prüfen kann, ist die Anmeldung auf einem offiziellen Formular notwendig. Wir haben dieses Formular und wissen auch, wie es auszufüllen ist. Melden Sie sich daher mit folgenden Dokumenten bei uns. Wir machen eine Kopie davon und senden sie für Sie an die richtige Stelle:

AHV-Ausweis Familienbüchlein oder
Niederlassung
Formular
Wieder-Versorgung
IV-Anmeldungen
AHV-Anmeldungen
Wieder-Versorgungen (nach 5-6 Jahren)

Bundesamt für Sozial-Versicherung (BSV) mit neuem Tarif

Die IV/AHV richtet mit aktuellem Tarif folgende Beiträge aus. Diese sind pauschal abgegolten und werden Ihnen direkt ausbezahlt.

IV AHV
Pauschalbeitrag CHF 1650/840 CHF 1237.50
Batterien CHF 80/40 CHF 0
Reparaturen CHF 200/130 CHF 0

IV (für Versicherte im berufstätigen Alter oder Besitzstand), beidseitige Versorgung
IV-Härtefall-Regelung: Übernahme von Mehrkosten.

AHV (für Versicherte im pensionierten Alter), beidseitige Versorgung

Nach wie vor kann bei vorzeitiger Erneuerung vor Ablauf der normalen Frist von 5-6 Jahren in begründeten Fällen ein Beitrag gesprochen werden.

Fragen Sie uns.

Steuern

Steuererklärung-Abzug: Krankheits- oder behinderungsbedingte Kosten?

Das kommt auf den Grad Ihrer Hörschädigung an. Beträgt der Hörverlust im besser hörenden Ohr 41 Dezibel, gelten die Kosten als behinderungsbedingt und können unter Ziffer 5.5 im Formular 5 vollständig abgezogen werden.

Ist die Beeinträchtigung weniger stark, gelten die Kosten als Krankheitskosten und sind unter Ziffer 5.4 zu deklarieren. In dem FAll wird nur derjenige Teil, der 5 Prozent Ihres Reineinkommens übersteigt, zum Abzug zugelassen. Bitte beachten Sie die Wegleitung zur Steuererklärung!

Hörgeräte der AHV und IV

Merkblätter

Formulare

LIsten

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